Honorar – Erstberatung

Die Frage, ob und inwieweit anwaltliche Leistungen in Anspruch genommen werden, hängt für den Mandanten oft davon ab, was er für diese Leistungen zahlen muss. Wir möchten unsere Mandanten so früh wie möglich und so weit wie möglich darüber aufklären, welche Kosten der anwaltlichen Tätigkeit auf sie zukommen. Transparenz und Kalkulierbarkeit der Rechtsverfolgungskosten sind unserer Ansicht nach für den Mandanten von großer Wichtigkeit.


Beratung:

Das Honorar für die Beratung ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Es kann daher frei vereinbart werden. Üblich und zu empfehlen sind Abrechnungen, die sich am Zeitaufwand orientieren. Wir bieten je nach Sachverhalt und Schwierigkeitsgrad Stundensätze zwischen 195,00 € und 280,00 € zzgl. USt. an.

Als Besonderheit bieten wir eine erste Beratung zum Festpreis an.

Bei der ersten Beratung handelt es sich um ein Beratungsgespräch, das nach unseren Erfahrungen in der Regel 15 bis 45 Minuten, selten einmal eine Stunde, dauert. Ein solches Gespräch dient vor allem dem Zweck, die Erfolgsaussichten einer Angelegenheit vorläufig zu bewerten und das Kostenrisiko einzuschätzen. Diese Leistungen bieten wir zum Festpreis von 45,00 € pro angefangene Viertelstunde zzgl. USt. an. 

Vertretung

Für die Vertretung vor Gericht schreibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Gebühren vor, die auch durch eine Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant nicht unterschritten werden dürfen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Streitwert, der wiederum nach dem wirtschaftlichen Interesse bestimmt wird, das ein Mandant an der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens hat. Bei Ansprüchen, die auf Geld gerichtet sind, wie zum Beispiel offene Zahlungsforderungen, ist der Streitwert leicht zu bestimmen. Es handelt sich um den Betrag der streitigen Forderung. Schwieriger wird es im Falle von Streitigkeiten, die nicht auf Geldzahlungen gerichtet sind. Auch in solchen Fällen ist es möglich, bei Kenntnis des genauen Sachverhalts den Streitwert zumindest ungefähr zu bestimmen und auf dieser Basis die Kosten einzuschätzen. Wir erstellen Ihnen für Ihren Rechtsstreit gerne eine Kostenprognose auf der Basis dieser Information über den Streitfall.

 

Wenn Sie Ihr Kostenrisiko von Fachleuten einschätzen lassen wollen, sprechen Sie uns an!