Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein schwer zu greifendes Rechtsgebiet, weil es nicht in einem eigenen Gesetzbuch geregelt ist. Außerdem ist es mittlerweile in weiten Teilen durch Vorgaben der Europäischen Union geprägt. Zugleich ist es ein Rechtsgebiet mit dem jedermann einmal in Berührung kommen wird, sei es auch nur durch die Eröffnung eines Bankkontos oder den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung.
Wir helfen unseren Mandanten – Kreditnehmern wie Kreditgebern, Anlegern wie Anlageberatern und -Vermittlern, Gläubigern wie Schuldnern – bei allen ihren Fragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht! Die Beratung erfolgt durch unsere Rechtsanwälte Justizrätin Gertrud Thiery und Christoph Thiery. Häufig geht es dabei um nachstehende Aspekte.
Darlehensverträge sind im Wirtschaftsleben eine Notwendigkeit. Dies gilt für Unternehmer, die z.B. Investitionen finanzieren möchte, ebenso wie für Verbraucher, z.B. bei der Immobilienfinanzierung.
Alle Darlehens- und Kreditverträge haben aus Sicht der Darlehensgeber das Risiko gemein, dass der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen kann.
Das Bankgeschäft ist haftungsträchtig! Dies gilt insbesondere für die Anlageberatung (auch als Finanz- oder Vermögensberatung bezeichnet).
Bankvollmachten sind aus dem Bankwesen nicht wegzudenken, insbesondere wenn Bankkunden im Ausland leben oder fortgeschrittenen Alters sind.