Darlehensverträge sind im Wirtschaftsleben eine Notwendigkeit. Dies gilt für Unternehmer, die z.B. Investitionen finanzieren möchte, ebenso wie für Verbraucher, z.B. bei der Immobilienfinanzierung. Gerade bei der Immobilienfinanzierung gibt es für Verbraucher schwer zu durchblickende Finanzierungsinstrumente, wie z.B. Bausparverträge. Wir beraten unsere Mandanten schon vor Abschluss von Darlehens- und anderen Finanzierungsverträgen. Dabei bringen wir nicht nur das notwendige juristische Know-how, sondern auch Erfahrung und wirtschaftliches Gespür ein.
Auch während und nach der Laufzeit eines Darlehensvertrages beraten wir unsere Mandanten umfassend. Oftmals geht es dann um Fragen zu Zinsanpassungen, zu Vorfälligkeitsentschädigungen oder zu der Abwehr unberechtigter Forderungen und Durchsetzung berechtigter Forderungen. Komplizierte Fragen wirft die Beendigung eines Darlehensverhältnisses auf. Neben der Beendigung durch Zeitablauf kommt es vor allem zur Beendigung durch Kündigung. Als Grund der Beendigung von Verbraucherdarlehensverträgen ist darüber hinaus das Recht des Verbrauchers zum Widerruf seiner auf den Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung zu nennen. Notwendigenfalls vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in allen diesen Fragen auch vor Gericht.