Alle Darlehens- und Kreditverträge haben aus Sicht der Darlehensgeber das Risiko gemein, dass der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen kann. Dagegen sichern sich die Darlehensgeber ab, indem sie sich Sicherheiten stellen lassen, wobei zwischen Personal- und Realsicherheiten unterschieden wird. Bei den Personalsicherheiten steht ein Dritter für die Schuld des Darlehensnehmers ein. Der klassische Fall einer Personalsicherheit ist die Bürgschaft. Daneben gibt es unter anderem den Schuldbeitritt und die Garantie. In dieser Dreiecksbeziehung können wir alle Beteiligten beraten: den Schuldner, den Sicherungsgeber sowie den Gläubiger und Sicherungsnehmer. Bei den Realsicherheiten dient ein Gegenstand als Sicherheit für die Erfüllung der Darlehensschuld. Häufig dienen Grundstücke als Sicherheiten, sie werden dann mit einer Grundschuld oder einer Hypothek belastet. Fällt der Darlehensschuldner aus, wird das Grundstück verwertet, namentlich durch Zwangsversteigerung. Andere Gegenstände als Grundstücke können insbesondere mit einem Pfandrecht belastet werden. Haben Sie Fragen zu diesen Themen? Dann melden Sie sich gerne bei uns!
Besonders hilfreich ist für unsere Mandanten, dass wir über vertiefte praktische Erfahrungen im Insolvenzrecht verfügen. Denn dort, wo eine Forderung ausfällt, steht leider oftmals eine Insolvenz an. Die Zusammenhänge zwischen Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht kennen wir!