Ihr Anwalt für Brauereirecht und Gaststättenrecht
in Saarbrücken

Eine Besonderheit sind die Erfahrungen und Spezialkenntnisse von RA Detlef Thiery auf den Gebieten Brauereirecht, Hotelrecht und Gaststättenrecht.

Die langjährige Tätigkeit für ein saarländisches Brauereiunternehmen sowie die anwaltliche Vertretung einer Vielzahl von regionalen und überregionalen Brauereien und Gaststätten hat zu besonderen Kenntnissen dieser Spezialmaterie geführt, welche durch die Rechtsprechung geprägt ist.

Bierlieferungs- und Getränkelieferungsverträge, Gaststättenpachtverträge, Automatenaufstellverträge, Gaststättenkonzessionsverfahren  etc. sind nur einige Stichworte.