Die langjährige Tätigkeit für ein saarländisches Brauereiunternehmen sowie die anwaltliche Vertretung einer Vielzahl von regionalen und überregionalen Brauereien und Gaststätten hat zu besonderen Kenntnissen dieser Spezialmaterie geführt, welche durch die Rechtsprechung geprägt ist.
Bierlieferungs- und Getränkelieferungsverträge, Gaststättenpachtverträge, Automatenaufstellverträge, Gaststättenkonzessionsverfahren etc. sind nur einige Stichworte.