In den letzten Jahren hat das Erbrecht nicht nur in unserer Gesellschaft, sondern auch in unserer Kanzlei besondere Bedeutung gewonnen.
Dies ist nicht nur der Tatsache geschuldet, dass in den nächsten Jahren in Deutschland erhebliche Vermögen und Vermögenswerte zur Übertragung anstehen. Vielmehr führen in vielen Fällen Unklarheiten vor und bei der Abfassung von Erbfolgeregelungen zu unnötigen Auseinandersetzungen und (Rechts-)Streitigkeiten, insbesondere wenn auch die Geschäfts- und Testierfähigkeit des Erblassers streitig wird.
Rechtzeitige Vorüberlegungen und klare Regelungen vermeiden Auseinandersetzungen – vor und nach dem Erbfall.
Wir beraten und unterstützen Sie z. B. im Zusammenhang mit Betreuungsverfügung, Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht, Erbvertrag, Nachlassverwaltung und -pflegschaft, Testament und Testamentsvollstreckung, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch, Vermächtnis.
Wir übernehmen Betreuungen, Testamentsvollstreckungen sowie Nachlasspflegschaften und -verwaltungen
Erbrecht ist einer der Schwerpunkte, der sowohl uns als Kanzlei als auch viele unserer Mitarbeiter stark beschäftigt.
Wir beraten und unterstützen Sie besonders rund um das Thema Testament und der Testamentsvollstreckung, die eine wirkungsvolle Gestaltungsmöglichkeit in Testamenten oder Erbverträgen darstellt.
Gerne vertreten wir Sie in einem Streit über die Wirksamkeit oder die Auslegung von Testamenten oder Verträgen.
Weitere Unterstützung erhalten Sie bei der Testaments- und Vertragsgestaltung, um Angelegenheiten für den Fall des eigenen Ablebens zu regeln und dadurch den Familienfrieden und das Familienvermögen über das Ableben hinaus zu sichern.
Für Fragen rund um die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft stehen wir gerne zur Verfügung.