Das Erbrecht ist eine Kernkompetenz unserer Kanzlei. Wir betrachten dabei erbrechtliche Fragen nicht isoliert. Dank unserer breiten fachlichen Aufstellung verknüpfen wir Ihre erbrechtlichen Fragen mit anderen Rechtsgebieten, wie z. B. dem Familien- und Wirtschaftsrecht, unmittelbar.
Den Fokus unserer Erbrechtsberatung legen wir auf Unternehmerfamilien und Unternehmensnachfolge. Eine Besonderheit unserer Kanzlei ist, dass wir uns selbst als Familienunternehmen verstehen. Da Vater und Sohn Thiery gemeinsam an erbrechtlichen Lösungen arbeiten, sind Unternehmensnachfolge und Generationenwechsel für uns nicht nur Theorie, sondern gelebte Praxis. Wir sind ein Familiendienstleister für Familienunternehmen. Wie gesagt: Unsere Kanzlei hat ihren Generationenwechsel bereits sehr erfolgreich vollzogen und es ist uns nicht nur ein berufliches, sondern auch ein persönliches Anliegen, anderen Unternehmern dabei zu helfen. Wir verfügen über direkte praktische Erfahrungen bezüglich der menschlichen, familiären und juristischen Fragen, die sich bei der Unternehmensnachfolge stellen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um einen Handwerksbetrieb oder eine internationale Aktiengesellschaft handelt. Wir stehen der jüngeren wie der älteren Generation als Ratgeber zur Seite und nutzen unsere Kenntnisse in Gesellschafts- und Stiftungsrecht, um für Sie eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.
Rund um einen Erbfall stellen sich viele steuerlichen Fragen. Unser Rechtsanwalt Christoph Thiery hat im Rahmen seines Lehrgangs zum Fachanwalt für Erbrecht vertiefte Kenntnisse in diesem Bereich erworben und hilft Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Zudem finden sich in unserem Netzwerk von Kooperationspartnern erfahrene Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, welche im Bedarfsfall schnell und kostengünstig hinzugezogen werden können.
Im Zuge der Globalisierung und der europäischen Einigung kommt es zunehmend zu grenzüberschreitenden Erbfällen. Im Saarland und in der Großregion SaarLorLux treten solche Fälle häufig auf, beispielsweise wegen des ausgeprägten Grenzpendlertums. Ihre Fragen zu grenzüberschreitenden Erbfällen klären wir gerne für Sie und können beispielsweise auch bei einem Antrag auf Erteilung eines europäischen Nachlasszeugnisses helfen.