Ihr Anwalt für gewerblicher Rechtsschutz
in Saarbrücken

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst zum einen das Recht der gewerblichen Schutzrechte, wie z.B. Erfindungen und Marken, und zum anderen das sogenannte Lauterkeitsrecht, welches überwiegend im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt ist und die gewerbliche Tätigkeit schützen soll.

In Kooperation mit einer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisierten Anwaltskanzlei beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen Anliegen des Marken- und Designrechts. 

Auch das Wettbewerbsrechts, insbesondere im Hinblick auf Abmahnung und Unterlassung wegen unlauterem Wettbewerb, das Urheberrecht und das Lizenzrecht gehören zu unserem Leistungsspektrum.