Ihr Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
in Saarbrücken

Das Handels- und das Gesellschaftsrecht sind zwei miteinander verbundene Rechtsgebiete, die in unserer Kanzlei Tradition haben. Seit Gründung unserer Kanzlei im Jahr 1978 liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf der Beratung von Unternehmen jeder Größenordnung, jeder Rechtsform und jedes Geschäftszweiges. Wir verstehen uns als full-service-Berater für Unternehmer, wobei das handels- und gesellschaftsrechtliche Dezernat hier naturgemäß im Mittelpunkt steht. Dieses Dezernat wird von den Rechtsanwälten Detlef Thiery und Christoph Thiery betreut, so das für sie die Kombination aus einer über 40-jährigen praktischen Erfahrung und einer hochmodernen Ausbildung mit aktuellem Fachanwaltstitel zur Verfügung steht.

Das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht hängen eng miteinander zusammen. Das Handelsrecht ist zu verstehen als das Recht der Kaufleute; es regelt deren Rechtsbeziehungen untereinander. Das Gesellschaftsrecht regelt demgegenüber die Rechtsbeziehungen innerhalb eines Unternehmens. Auf beiden Rechtsgebieten sind wir für unsere Mandanten gerichtlich wie außergerichtlich tätig. Zu unserer gerichtlichen Tätigkeit gehören beispielsweise handelsrechtliche Forderungsstreitigkeiten oder die gerichtliche Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen von Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Unsere außergerichtliche Tätigkeit umfasst auch und vor allem die Gestaltung von Verträgen, wir z. B. Gesellschaftsverträgen, Unternehmenskaufverträgen und Handelsvertreterverträgen. 

Eine Besonderheit unserer Kanzlei ist es, dass wir nicht nur über hohe fachliche Kompetenz im Handels- und Gesellschaftsrecht selbst verfügen, sondern auch in den angrenzenden Rechtsgebieten. So verfügt unsere Kanzlei über zwei Fachanwältinnen für Arbeitsrecht, die insbesondere für Unternehmen tätig sind. Sie sind bestens vertraut mit allen Fragen rund um die Bestellung und Abberufung von GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen. Sie verfügen über Expertise bezüglich der Gestaltung von Anstellungsverträgen und vertreten unsere Mandanten bei Schadenersatzprozessen gegen (ausgeschiedene) Geschäftsführer und Vorstände. Bei Unternehmenstransaktionen übernehmen unsere Arbeitsrechtlerinnen den arbeitsrechtlichen Part und gestalten insbesondere den Betriebsübergang. 

Fachanwalt Christoph Thiery betreut in unserer Kanzlei nicht nur das handels- und gesellschaftsrechtliche Dezernat, sondern ist er darüber hinaus auch Fachanwalt für Erbrecht. Gerade bei Familienunternehmen sind das Gesellschaftsrecht auf der einen Seite und das Erbrecht auf der anderen Seite eng miteinander verzahnt. Gemeinsam mit seinem Kollegen und Vater Rechtsanwalt Detlef Thiery berät der Rechtsanwalt Christoph Thiery zu allen Fragen der Unternehmensnachfolge. Das hier erforderliche familienrechtliche Know-how steuert Rechtsanwalt Detlef Thiery bei.

Unsere Beratungstätigkeit umfasst vor allem die folgenden Bereiche:

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Recht der Kaufleute und betrifft nahezu jeden, der am Geschäftsleben teilhat.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt die Organisation von erwerbswirtschaftlich tätigen Unternehmen ebenso wie von Vereinen und Stiftungen; es regelt also, wie sich der Bürger privat in einer freien Staats- und Gesellschaftsordnung organisieren kann.

Unternehmenskauf / M & A

Das Recht des Unternehmenskauf regelt die Übertragung von Unternehmen gleich welcher Rechtsform und unabhängig von dem jeweiligen Tätigkeitsfeld.