Das Handelsrecht ist das Recht der Kaufleute und betrifft nahezu jeden, der am Geschäftsleben teilhat.
Das Gesellschaftsrecht regelt die Organisation von erwerbswirtschaftlich tätigen Unternehmen ebenso wie von Vereinen und Stiftungen; es regelt also, wie sich der Bürger privat in einer freien Staats- und Gesellschaftsordnung organisieren kann.
Das Recht des Unternehmenskauf regelt die Übertragung von Unternehmen gleich welcher Rechtsform und unabhängig von dem jeweiligen Tätigkeitsfeld.