Wir sind sowohl im gewerblichen Mietrecht als auch in der Wohnraummiete tätig. Wir beraten und vertreten Sie hier z.B. im Zusammenhang mit der Gestaltung von Mietverträgen, Überprüfung und Auslegung mietvertraglicher Regelungen, Verlängerungsoptionen und Kündigung von Mietverhältnissen, Durchsetzung der Räumung und Herausgabe des Mietobjektes, Mieterhöhungen, vertragswidrigem Verhalten, Betriebskosten und deren Abrechnung, Mängel der Mietsache, Mietminderung, usw.
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts vertreten wir Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter in sämtlichen Fragen des Wohnungseigentumsrechts und verhelfen bei der Durchsetzung der entsprechenden Rechte und Ansprüche.