Oft stellt sich schon die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, was unter Umständen sogar stillschweigend, d.h. durch bloßes Verhalten geschehen kann.
Wurde ein Vertrag geschlossen, stellt sich weiter die Frage, welche Rechte und Pflichten daraus resultieren und was geschieht, wenn eine der Vertragsparteien den Vertrag nicht oder nur unzureichend erfüllt.
Wir stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner bzgl. sämtlicher Fragen zur Verfügung, egal ob es dabei um einen Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag oder auch Reisevertrag geht.
Wir gestalten und überprüfen vertragliche Regelungen, insbesondere auch im Hinblick auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Klauseln) und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, Mängelrechte, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche bzw. bei der Abwehr unberechtigter Forderungen aus den entsprechenden Vertragsverhältnissen.